Ein Bär im Restaurant. Er isst Buchstabensuppe. Dann fällt ihm etwas auf, er ruft den Kellner.
“Herr Ober, da ist ein H in meiner Suppe. Toll.”
Kellner:
“Na endlich mal einer, der sich freut.”
Anm. d. Autors: Verwendung von 20 Jahre alten Gags gelten auch vor Gericht als zulässig, so lange die Urheberrechte beim Anwender liegen.